Die Antragsfristen für das Jahr 2026 sind mit dem 15. Dezember 2025 bzw. 15. Februar 2026 abgelaufen. Über die diesjährige Ausschreibung und deren Fristen erhalten Sie zu gegebener Zeit, im Herbst 2027, weitere Informationen.
Für 2026 galten folgende Fristen:
- Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ 2026: Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind alle Anträge bis zum 15. Dezember 2025 bei der KBH per E-Mail an kbh@hla.hessen.de einzureichen. Aus rechtlichen Gründen ist das alte Antragsformular aus 2025 zu verwenden (Bezug unter: https://www.kek-spk.de/foerderung/formulareÖffnet sich in einem neuen Fenster).
- Landesprogramm Bestandserhaltung 2026: Abgabefrist der Anträge für das Landesprogramm Bestandserhaltung ist der 15. Februar 2026. Alle Anträge sind über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster einzureichen.